
Der Denkmalschutz in Hessen ist in Artikel 62 der Verfassung des Landes Hessen verankert und durch das Hessische Denkmalschutzgesetz im Einzelnen geregelt. Im Rahmen von Güterabwägungen stellt er einen öffentlichen Belang dar. == Geschichte == === Baudenkmalpflege === Eine erste Schutzbestimmung für Baudenkmäler – die ersten in Deutschland ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalschutz_in_Hessen
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